Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Barbara D. •

Frage an Bernd Rützel von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rützel,

Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse? In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro. Wann gelten die neuen Gesetze für uns? Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie die Begünstigten der neuen Reform? Die Spd will doch Soziale Gerechtigkeit schaffen, wo bleibt diese Gerechtigkeit für uns?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Demski,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Erwerbsminderungsrenten. Ich weiß bedauerlicherweise nicht, welche Änderungen zum 1. Juli 2017 sie meinen, gebe Ihnen aber grundsätzlich Recht: Erwerbsminderung ist leider immer noch ein Armutsrisiko. Deshalb haben wir als SPD in unserem Wahlprogramm 2013 gefordert, dass es einen abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente geben muss. Leider ist es uns aber nicht gelungen, dieses Ziel im Koalitionsvertrag zu platzieren.

Trotzdem hat sich in dieser Legislaturperiode bei der Erwerbsminderungsrente etwas getan, und zwar mit dem Rentenpaket 2014. Damit haben wir die Zurechnungszeit für erwerbsgeminderte Menschen mit einem Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 bereits von 60 auf 62 Jahre verlängert und dafür gesorgt, dass die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben, wenn der Verdienst zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt war.

Und dabei wollen wir nicht stehenbleibe: Wir wollen die Zurechnungszeit bis 2024 für zukünftige Rentnerinnen und Rentner stufenweise um weitere drei Jahre auf 65 Jahre verlängern. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (was unter dem Strich die Rentenzahlung erhöht). Nach Abschluss der Anhebung werden von dieser Verbesserung alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 65. Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen.

Ich hoffe, dass diese Änderungen noch im Februar ins Kabinett eingebracht werden.

Allerdings gelten diese Beschlüsse nicht rückwirkend, sondern für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Dass Bestandsrentner hierbei außen vor bleiben, entspricht der Systematik des Rentenrechts. Gesetzliche Änderungen dort beziehen sich – außer bei den Neuregelungen zur Mütterrente – nur auf den Zugang.

Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn per Gesetz finanzielle Verschlechterungen beschlossen werden. Diejenigen Versicherten, die zu diesem Zeitpunkt bereits Rente beziehen, sind vor den Änderungen auch in diesem Fall geschützt. Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden. In diesem Fall gilt dieser Grundsatz nun auch umgekehrt.

Freundliche Grüße
Bernd Rützel

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