Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Heike R. •

Frage an Bernd Rützel von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rützel,

"Die Mindestpensionen der Bundesbeamten steigen wegen der geplanten Besoldungserhöhungen auf 1660 Euro"
quelle: http://www.bild.de/politik/inland/beamter/mindestpension-steigt-auf-1660-euro-47201154.bild.html
1. Warum sind für Pensionen ausreichend Steuerzahlergelder vorhanden, für Renten hingegen wird von zunehmender Altersarmut gesprochen?
Am 1. Januar 1891 wurde die gesetzliche Rentenversicherung von Bismark eingeführt, die damals festgelegte Finanzierung ist doch wohl kein Dogma, als welches es heute noch hingestellt wird, oder? Weshalb ist es da nicht selbstverständlich, dass auch hier Steuerzahlergelder herangezogen werden müssen, wie eben auch bei den Pensionen?
Hat der Staat nicht ebenso eine Fürsorgepflicht/Verantwortung für Rentner?
2. Wie löst der Staat die "Zeitbombe" der Pensionslasten? Kann es sein, dass für Renten keine Steuerzahlergelder da sind, da diese für die Pensionen benötigt werden?
3. Es wird ständig nur geredet. Woran scheitert es, dass Selbständige, Beamte und Freischaffende nicht auch in die Sozialkassen einzahlen müssen?
4. Bitte hängen Sie mir jetzt keinen Populismus oder Rassismus an. Wie es, meinem Empfinden nach, heuer zunehmend von verantwortlichen Politikern praktiziert wird, wenn man Kritik äußert, die Adressaten aber jegliche Fähigkeit zur Selbstkritik verloren zu haben scheinen und sofort zum "Gegenangriff" mit Totschlagphrasen wie : Rassist, Fremdenfeind, Populist,... kontern.
Also, für Millionen Einwanderer in unsere, aus Beiträgen finanzierten, Sozialsysteme (in die eben Beamte, Selbständige, Freischaffende,...nichts einzahlen!), scheint Geld da zu sein. Ebenso für ständige neue Rettungstöpfe für Griechenland oder Subventionspolitik der EZB, so zumindest meine Überzeugung. Weshalb werden deutsche Renten zunehmend von Pensionen abgehängt???
Wenn man sich mit Urteilen des BVG herausredet, wäre es doch ein Einfaches, entsprechend die überholten Gesetze anzupassen?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rogall,

da sich die Mindestpension von Bundesbeamten an der Höhe der Beamtenbesoldung orientiert, ist der aktuelle Anstieg folgerichtig. Auch die gesetzlichen Renten stiegen zum 1. Juli 2016 in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent.

Die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgung der Beamten sind zwei unterschiedliche Absicherungssysteme. Einige Besonderheiten der Beamtenversorgung ergeben sich aus der besonderen Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr für die Beamten. Im Gegenzug haben Beamte auch besondere Pflichten, wie die Dienst- und Treuepflicht, die über die üblichen Arbeitnehmerpflichten hinaus gehen. Daher werden die Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte auch aus Steuermitteln erbracht.

Die gesetzliche Rentenversicherung dagegen wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene kommende Rente - die dann wiederum von den zukünftigen Beitragszahlern finanziert wird. Allerdings gibt es erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese werden vor allem für nicht beitragsgedeckte Leistungen wie beispielsweise Kindererziehungszeiten verwendet. Daher fordert die SPD aktuell, dass das zusätzlich anerkannte Jahr Kindererziehung für Elternteile vor 1992 geborener Kinder durch eine adäquate Erhöhung des Bundeszuschusses gegenfinanziert wird.

Nachdem viele Jahre die Sicherung der Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rente im Vordergrund stand und die Stabilität der Beiträge, kümmern wir uns wieder zunehmend um Fragen der Leistungsfähigkeit des Systems. Die Frage der Nachhaltigkeit war notwendig und wurde im Wesentlichen bestimmt von der Debatte um den demografischen Wandel. Jetzt geht es darum, dass wir unter den neuen Rahmenbedingungen, insbesondere des Niedrigzinsumfelds und der ökonomischen Entwicklung, die langfristige Zukunftssicherheit der Rente bewahren. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein fortlaufender Prozess, der immer wieder Anpassungen benötigt.

Für die SPD-Bundestagsfraktion und für mich persönlich ist entscheidend, dass die gesetzliche Rente für alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler lebensstandardsichernd ist. Wer in Rente geht, darf keine Angst haben, dabei sozial abzusteigen und harte Einschnitte in seiner oder ihrer Lebensführung hinnehmen zu müssen. Die Finanzierung der Rente muss den Prinzipien der Solidarität und der Parität folgen. Und wer lange für geringes Geld gearbeitet hat, muss das Erarbeitete im Alter behalten dürfen. Deswegen wollen wir eine Mindestrente, die ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird.

Und ich gebe Ihnen Recht: Perspektivisch geht es darum, die heutige Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung fortzuentwickeln. Zunächst wollen wir dazu die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf diejenigen Erwerbstätigen ausdehnen, die derzeit noch keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören und ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen. Dies betrifft insbesondere schätzungsweise drei Millionen Selbständige, die nicht in einem berufsbezogenen Versorgungswerk pflichtversichert sind. Langfristig wollen wir die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente auf alle Erwerbstätigen ausdehnen.

Freundliche Grüße
Bernd Rützel

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