Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Partnerschaftsfreistellung nach der Geburt eines Kindes ein.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz vor 20 Jahren hat der Tierschutz in Deutschland deutlich an Bedeutung gewonnen. Dennoch zeigt die Gesamtbilanz, dass in verschiedenen Bereichen des Tierschutzes noch Defizite bestehen.
Insbesondere bei der Umsetzung und dem Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Defizite, die behoben werden müssen. Deshalb werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im September einsetzen, das Wohl und den Schutz von Tieren zu verbessern.
Nach der Verabschiedung des Cannabisgesetzes war es notwendig geworden, auch die Regelungen im Straßenverkehr entsprechend nachzuschärfen.