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Frage von Hans M. •

Desinformation ist eine Möglichkeit unzulässiger Einflussnahme. Warum wird vorsätzliche Desinformation durch Politiker, zum Schaden einer anderen Partei, nicht vom BfV aufgegriffen und bestraft?

Sehr geehrter Herr Post,

Desinformation kann in der Öffentlichkeitsarbeit von staatlichen Stellen, von politischen Parteien und Gruppen, von Lobbygruppen oder von Einzelpersonen vorkommen. Ziel ist Täuschung der Bevölkerung, Stimmungsmache oder Verwirrung des pol. Gegners.

2024 kam der Weltrisikobericht des World Economic Forum, zum Ergebnis, dass über den Zeitraum von zwei Jahren betrachtet Desinformation und Falschinformationen größte globale Risiko für die Gesellschaft darstelle.

https://de.wikipedia.org/wiki/Desinformation

Gerade im Wahlkampf ist Desinformation perfide und demokratieschädigend.

Desinformation ist eine Möglichkeit unzulässiger Einflussnahme.

Warum wird vorsätzliche Desinformation von Politikern, zum Schaden einer konkurrierenden Partei, nicht vom Verfassungsschutz aufgegriffen und bestraft?

Bsp. ; Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/kiesewetter-scholz-putin-100.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Desinformation stellt in der Tat eine ernsthafte Herausforderung für unsere demokratischen Prozesse dar. Sie kann das Vertrauen in unsere Institutionen untergraben und die politische Meinungsbildung erheblich beeinflussen. Insbesondere im Wahlkampf kann die gezielte Verbreitung von Desinformation demokratische Entscheidungsprozesse gefährden.

Bezüglich Ihrer Frage zur Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV): Das BfV ist nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Desinformationsaktivitäten zuständig, die von ausländischen Akteuren oder fremden Nachrichtendiensten ausgehen. Desinformation innerhalb Deutschlands, die nicht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen geprägt ist, fällt hingegen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BfV. In solchen Fällen sind andere Institutionen, wie etwa die Polizei oder die Justiz, zuständig.

Das BfV hat gemäß dem Bundesverfassungsschutzgesetz die Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Bundesregierung über Bedrohungen von außen zu informieren, jedoch keine Befugnis, Personen direkt zur Rechenschaft zu ziehen. Sollte Desinformation strafrechtlich relevant sein, liegen die Zuständigkeiten bei den Polizeibehörden und der Justiz. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, etwa auf Löschung oder Unterlassung von falschen Informationen.

Diese Bedrohung gilt es sehr ernst zu nehmen und ihr entschlossen entgegenzutreten. Es bleibt unerlässlich, dass wir als Gesellschaft, auch unter der Mitwirkung von Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Verbreitung von Desinformation entschieden entgegentreten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Integrität demokratischer Prozesse zu wahren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen 

Achim Post