Warum wurde nach Klage durch EU-Kommission gegen BRD im Hinweisgeberschutzbereich in dem erst am 29.12.23 in Kraft getretenen HinschAG die Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen ausgeschlossen?
Warum wurde nach Klage durch die EU-Kommission gegen die auf eine 8-stellige Vertragsstrafe verklagte BRD im Hinweisgeberschutzbereich in dem erst am 29.12.23 - nach Einlassung der Staatssekretärin des Justizministeriums im Rechtsausschuss des Landtags, dass NRW möglichst nicht das allerletzte Bundesland mit einem HinschAG werden solle - in Kraft getretenen HinschAG NRW die Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen ausgeschlossen - ungeachtet z. B. der Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum Entwurf des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSchG-AG NRW-E), sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes? https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-1088.pdf