Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
Eine erneute Zustimmung der Bürgerschaft ist im aktuellen Verfahren daher nicht notwendig und vorgesehen.
Die Protokolle der Fluglärmschutzkommission sind über das Internet einsehbar. Die nächste Sitzung der Fluglärmschutzkommission ist auf Freitag, den 27.09.2024 terminiert (unseren politischen Vertreter dort werde ich Ihre Hinweise auch nochmal mitgeben).
Meine Grünen Kolleg*innen setzen sich dafür ein, dass die Lärmbelastungen für Bürger*innen wie Sie und mich noch wirksamer begrenzen – sowohl nachts, als auch am Tag. Daher wollen wir die Arbeit der „Allianz gegen den Fluglärm“ weiterentwickeln und uns für wirksame Verspätungssanktionen und Schallschutzmaßnahmen einsetzen.
das Problem ist bekannt. Mitte Oktober ist ein Spitzentreffen mit DFB und DFL, den Sport- und Innenministern der Länder sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Kampf gegen Gewalttäter und Pyro-Chaoten im deutschen Fußball geplant