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Frage von Michael U. •

Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen, und braucht der Senat vor einem Zuschlag die Zustimmung der Bürgerschaft?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr U.

danke für Ihre Frage. Der Insolvenzverwalter sucht derzeit einen neuen Investor für den Elbtower. Die Stadt hat ihr Wiederkaufsrecht angemeldet. Sie kann davon Gebrauch machen, wenn kein akzeptabler Investor (u.a. mit einer gesicherten Finanzierung) gefunden wird. Solange der Käufer alle Bedingungen der Stadt an den Bau des Elbtowers akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf an einen neuen Investor nicht der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Lorenzen

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