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Cem Berk
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Frage von Alexander V. •

Was wurde in der laufenden Wahlperiode nachweislich gemacht, um die Quälerei durch den insgesamt zwei bis vierwöchigen Fluglärm bei Landebahninstandsetzung zu verhindern?

Sehr geehrter Herr Berk,Die Flugzeuge kommen tlw. in 2 Minuten Takt mit einer Überfluganzahl von locker über 80 Maschinen in 4 bis 6 Stunden (zur Erinnerung: erlaubte Flugzeit von 6 bis 23 Uhr, mit mind. 2 bis 4 Maschinen nach 23 Uhr).
Wann und wie wurde die Fluglärmbelastung in Eilbek zuletzt gemessen?
Wie hat sich die Anzahl der Überflüge in den letzten Jahren verändert?
Wie und durch wen wurde das nachverfolgt?
Ich bitte vorab, keine Hinweise auf Pläne und sonstige Absichtserklärungen. Diese stellten sich in den letzten Jahren leider fortlaufend als völlig wertlos heraus. Es war keine Verbesserung der Lage zu erkennen (bis auf Corona Zeit, was eher weniger mit Lärmreduzierungsprogramm zu tun hat)

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Sehr geehrter Herr V.

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Fluglärm über Eilbek. 

Der Flughafen Hamburg hat genehmigte Betriebszeiten von 06:00 Uhr bis 23:00Uhr. In diesen Zeiten ist der Betrieb uneingeschränkt möglich. Von 23:00 Uhr bis 24:00 Uhr werden nur bei nachweislich unvermeidbaren Verspätungen im gewerblichen Luftverkehr einzelne Flüge bis 24:00 Uhr abgewickelt. Unvermeidbar bedeutet, dass die Planung der Fluggesellschaften so ausgelegt sein müssen, dass alle Flüge bis 23:00 Uhr abgefertigt sind.

Jetzt kann es durch Sperrungen von Lufträumen, technischen Pannen am Boden oder am Fluggerät oder durch wetterbedingte Störungen zu Verspätungen kommen. Diese Flüge können dann bis 24:00 Uhr landen.Eine weitere Ausnahme gibt es für Rettungsflüge, Notlandungen und z.B. bei besonderen Ereignissen. So wurde während der EM für Flüge in diesem Zusammenhang eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. Nun hat jede Regelung ihre Tücken. So kommt es vereinzelt vor, dass Flugzeuge eine Landegenehmigung erhalten da ihre Ankunft für 23:55 Uhr erwartet wird. Wenn sich nun das Flugzeug im Landeanflug befindet und die Uhr auf 24:00 Uhr umspringt, dann darf dieses Flugzeug nicht mehr Landen und muss durchstarten. Das ist insofern ärgerlich, da bei einer Landung die Triebwerke mit deutlich reduzierter Leistung belegt sind und daher vergleichsweise leise sind. Beim nun erforderlichen Durchstarten wird die Triebwerksleistung auf maximal Werte erhöht und der Lärmpegel schnellt nach oben. Dies kommt aber sehr selten vor.

Um die Verspätungsflüge zu verringern wurden die Verspätungszuschläge drastisch erhöht um bis zu 700%. Allerdings hat der Flughafen insgesamt ein Lärmabhängiges Landeentgelt eingeführt. Dies privilegiert leise Flugzeuge und hilft insgesamt den Lärm zu reduzieren. Weiterhin sind Flughäfen, Flugzeughersteller, Airlines ,Deutsche Flugsicherung (DFS), Hamburger Senat und die Fluglärmschutzkommission bestrebt den Lärm so weit wie möglich zu reduzieren. Dafür wurden sogenannte Lärmminderungsstrecken, auch Minimum Noise Routing genannt, entwickelt. Diese betrachten neben der Sicherheit des Luftverkehrs das Ziel die An-und Abflugstrecken so zu wählen, dass möglichst wenig Menschen von Fluglärm betroffen sind. Hierbei wird die Fluglärmschutzkommission intensiv beteiligt. Durch diesen permanenten Austausch werden die Routen bei Bedarf angepasst.

Wenn es aber zu Reparatur-oder Wartungsarbeiten an den Start- / Landebahnen kommt wie aktuell an der Bahn 05/23, so muss der ankommende Verkehr über die andere betriebsfähige Start-/Landebahn abgewickelt werden. Hierfür gibt es auch keine Möglichkeiten auf Abhilfe. Die Leistungsfestsetzung der Triebwerke bei der Landung ist u.a. von der Windstärke und schwere des Luftfahrzeugs abhängig. Eine beliebige Reduzierung der Triebwerksleistung zur Lärmminderung würde die Sicherheit des Fluges beeinträchtigen und ist daher ausgeschlossen.

Ihre Frage zur Überwachung des Fluglärms lässt sich so beantworten, dass die Lärmpegel von jedem Flugzeug permanent überwacht und dargestellt werden. Diese Werte sind aktuell für jedes in der Luft befindliche Luftfahrzeug am Hamburger Flughafen unter

TraVis: Transparenz per Mausklick - Hamburg Airport (hamburg-airport.de)  

abrufbar.

In Eilbek selbst sind allerdings keine Lärmmessstellen aufgebaut. Das ist darin begründet, dass Eilbek nicht zum regelhaften Landeanflugsektor gehört. Dieser Bereich wird nur bei Sperrungen der Bahn 05/23 oder bei Wetterverhältnissen überflogen, die eine sichere Führung des Luftfahrzeugs sonst ausschließen würden.

Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt eingehen, der bei der Betrachtung der spät ankommenden Flüge eine erhebliche Rolle spielt. In Hamburg betreibt die Lufthansa eine große Luftwerft. Daher werden hier über Nacht häufig Flugzeuge gewartet und repariert die am Folgetag wieder in den Flugdienst gehen. Die Überwachung und Genehmigung von Nachtstarts (nach 24:00 Uhr) und Betriebsabwicklung der Starts bis 24:00 Uhr erfolgt durch die Fluglärmschutzbeauftragte in der Umweltbehörde (BUKEA). Einmal im Quartal tagt die Fluglärmschutzkommission in nicht öffentlicher Sitzung, bei der alle erhobenen Lärmschutzdaten besprochen werden und zu der die Fluglärmschutzbeauftragte einlädt.

In der Fluglärmschutzkommission sind u.a. Vertreter der Airlines, der Wirtschaftsbehörde, Umweltbehörde, des Flughafen Hamburg und Bürgervertreter aus den Hamburger Bezirken und den betroffenen Gemeinden außerhalb Hamburgs vertreten. Die Mehrheit der Kommission liegt hierbei bei den Vertretern der Bezirke und Gemeinden. Die Protokolle der Fluglärmschutzkommission sind über das Internet einsehbar. Die nächste Sitzung der Fluglärmschutzkommission ist auf Freitag, den 27.09.2024 terminiert (unseren politischen Vertreter dort werde ich Ihre Hinweise auch nochmal mitgeben). 

Mit freundlichen Grüßen

Cem Berk

 

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Cem Berk

Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft

SPD-Fraktion Hamburg

Wahlkreis Tonndorf, Jenfeld, Marienthal, Eilbek, Wandsbek

Handy: 015123484696

cem.berk@spd-wandsbek.de

 

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