Frage von Michael U. • 25.09.2024
Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen und braucht der Senat für einen Zuschlag grünes Licht von der Bürgerschaft?
Antwort ausstehend von Dennis Thering CDU