Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen und braucht der Senat vor dem Zuschlag die Zustimmung der Bürgerschaft?
Weitere Fragen an Dirk Kienscherf
Gerne möchte ich zunächst klarstellen, dass die Stadt und MSC eine strategische Partnerschaft vereinbart haben, in deren Rahmen Hamburg die Mehrheit (50,1 %) an der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) behalten wird. Somit handelt es sich nicht um eine Übernahme durch die Mediterranean Shipping Company.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung ab dem Jahr 2025 gefordert
Aktuell befindet sich die Drucksache noch in der bürgerschaftlichen Beratung, aber auch die SPD-Fraktion Hamburg sieht in der strategischen Partnerschaft eine wichtige Standortentscheidung und eine langfristige Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen in der Stadt.