Frage von Michael U. • 25.09.2024
Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen und braucht der Senat vor dem Zuschlag die Zustimmung der Bürgerschaft?
Antwort von Dirk Kienscherf SPD • 01.11.2024
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Bürgerschaft hat auf unseren Antrag hin klare Leitplanken für das privatwirtschaftliche Bauprojekt des Elbtowers gesetzt (hier die entsprechende Drs. 21/16390 des Haushaltsausschusses der Bürgerschaft dazu). An diesem Vorgaben hat sich nichts geändert. Dazu zählen auch die von Ihnen angesprochene Vorvermietungsquote sowie die Vorgaben zur Finanzierung. Eine erneute Zustimmung der Bürgerschaft ist im aktuellen Verfahren daher nicht notwendig und vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kienscherf