(...) ein Viertel aller Hamburger Schüler im Alter von 15 Jahren den Leistungsstand von Zehnjährigen. Tausende dieser „Risikoschüler“ verlassen jährlich die Hamburger Schulen ohne Schulabschluss und haben aufgrund ihrer niedrigen Bildung kaum eine Chance in der Berufswelt und Gesellschaft Fuß zu fassen. Für diese Gruppe der „Risikoschüler“ gibt es bislang eine Vielzahl von Angeboten und Betreuungsstellen. (...)
(...) der Studierendenvertretung der HAW Hamburg empfehlen, sich mit dem Anliegen direkt an die Straßenverkehrsbehörde im örtlich zuständigen Polizeikommissariat 11 (Steindamm 82, 20099 Hamburg) zu wenden. Diese Behörde ist dafür zuständig, den Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen, und wird das Anliegen prüfen und darüber entscheiden. Ihrer Entscheidung wird sie die einschlägigen Regelwerke zugrundelegen, so wie in allen anderen Einzelfällen auch. (...)
(...) bei dem beschlossenen Passivraucherschutzgesetz handelt es sich nicht um ein Gesetz, das monokausal die Belange der Beschäftigten in der Gastronomie regeln soll. Dieses Gesetz hat den Zweck, die nichtrauchenden Besucherinnen und Besucher vor dem Passivrauchen zu schützen. (...)
(...) Im Jahre 2005 hatte die Auslastung nur bei 26 Prozent gelegen. Diese Kritik verkannte jedoch, dass das P+R-Haus in dieser Größe bereits eine Vorleistung für die noch zu bauende S-Bahn-Linie S4 war. Mittlerweile haben sich, auch ohne S4, die Auslastungszahlen verbessert. (...)
(...) Nach unserer Recherche in Eschborn, dem Sitz der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), einer dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zugeordneten Entwicklungs- und Wirtschaftshilfe-Institution, ist niemand auf die Idee gekommen, den Giftmüll in unserGiftmüll holen, sondern es sind staatliche indische Stellen an das dortige Regionalbüro der GIZ herangetreten sind. Ein Auftrag, bei der Entsorgung zu helfen, ist bisher nicht an die GIZ ergangen, somit seien auch noch keine weiteren Maßnahmen von ihr ergriffen worden. (...)
(...) Derartiger Giftmüll kann aber nicht mal eben einfach so aus dem Ausland nach Hamburg zur Verbrennung verbracht werden. Sofern eine Hamburger Entsorgungsanlage den Giftmüll aus Indien verbrennen soll, müsste ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden, von dem die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Kenntnis erlangen würde. Eine solche Notifizierung ist dort aber nicht eingegangen, erfuhr ich auf Nachfrage von der Behörde. (...)