Frage an Ole Thorben Buschhüter von Julia K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich habe ein Anliegen zum Thema Verkehrssicherheit: Der Fußgängerübergang vor der HAW Hamburg (Berliner Tor 5). Ich weiß, Sie sind vom Gebiet her überhaupt nicht zuständig, von ihrem Abgeordnetenkollegen Schmidt warte ich aber leider seit einem Vierteljahr vergeblich auf eine Antwort und hoffe Sie als Verkehrssprecher können Auskunft geben. Die nähere Schilderung findet sich auch bei der Frage auf dem Profil von Herrn Schmidt ( http://www.abgeordnetenwatch.de/hansjoerg_schmidt-303-43475--f330183.html#q330183 ).
Der Grünen-Abgeordnete Müller war bereits vor Ort und verspricht sich ebenfalls um das Thema zu kümmern ( http://www.youtube.com/watch?v=KCxyASSWjhU ). Die Studierendenvertretung steht ebenfalls seit Längerem in Kontakt mit den zuständigen Verkehrsbehörden, diese müssen aber erst durch eine Petition (siehe http://openpetition.de/petition/online/sicher-zur-uni ) von der Dringlichkeit (und Notwendigkeit?) überzeugt werden.
Meine Frage: Weshalb befinden sich vor Schulen bei zulässigen 30km/h Zebrastreifen, aber vor einer Hochschule mit mehreren tausend Schülern/Studenten und zulässigen 50km/h keiner? Das ist für mich völlig unverständlich und wird von allen Seiten zurecht als große Sicherheitsgefahr gesehen. Müssen erst Unfälle passieren bevor gehandelt wird?
Welche Schritte werden Sie/ Ihre Fraktion unternehmen um die Studierendenvertretung und die Studenten in der Angelegenheit zu unterstützen?
Ich hoffe Sie können hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße
Julia Krüger
Sehr geehrte Frau Krüger,
es fällt mir schwer, zu dem konkreten Fall Stellung zu nehmen, weil ich die Örtlichkeit nicht aus eigener Anschauung kenne. Ich möchte Ihnen bzw. der Studierendenvertretung der HAW Hamburg empfehlen, sich mit dem Anliegen direkt an die Straßenverkehrsbehörde im örtlich zuständigen Polizeikommissariat 11 (Steindamm 82, 20099 Hamburg) zu wenden. Diese Behörde ist dafür zuständig, den Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen, und wird das Anliegen prüfen und darüber entscheiden. Ihrer Entscheidung wird sie die einschlägigen Regelwerke zugrundelegen, so wie in allen anderen Einzelfällen auch. Dem Anliegen durch die Online-Petition mehr Nachdruck zu verleihen, wird bestimmt nicht schaden.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter