Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Steffen H. • 30.01.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 19.02.2008 (...) Auf der anderen Seite sehe ich natürlich aber die Belange der Verbraucher, die oft in Unkenntnis ein Recht verletzen. Deswegen ist vorgesehen, das Kostenrisiko bei der ersten Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50 Euro zu begrenzen. Hierfür muss sich die Verletzung aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen haben und es muss sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handeln. (...)
Frage von Jürgen B. • 30.01.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 30.01.2008 (...) meinen Vorschlag, die Kosten der ersten Abmahnung auf 50 Euro zu begrenzen, habe ich auf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Wir haben eine solche Regelung in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufgenommen. (...)
Frage von Peter S. • 30.01.2008
Antwort ausstehend von Lukrezia Luise Jochimsen Die Linke Frage von Peter S. • 30.01.2008
Antwort von Bodo Ramelow Die Linke • 05.02.2008 Sehr geehrter Herr Speck,
Frage von Werner D. • 29.01.2008
Antwort von Volker Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 31.01.2008 (...) Ohne eine Distanzierung der Veranstalter von fragwürdigen Therapieangeboten und minderheitenfeindlichen Äußerungen von Roland Werner, der OJC und Wüstenstrom, Verzicht auf Veranstaltung, die das Verbrechen der Vergewaltigung relativieren und fragwürdiger Organisationen wie Wüstenstrom, ist nach diesen Vorgängen eine Schirmherrschaft der für Antidiskriminierung zuständigen Bundesministerin bei Christival m.E. eigentlich nicht tragbar. (...)
Frage von Werner D. • 29.01.2008
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 14.03.2008 (...) Die Bundesregierung, das Bundesministerium für Gesundheit und ich vertreten die Auffassung, dass Homosexualität weder einer Therapie bedarf noch einer Therapie zugänglich ist. In der psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachwelt hat sich schon seit langem die Position durchgesetzt, dass die psychoanalytische Auffassung von Homosexualität als pathologisch zu beurteilender Störung der psychosexuellen Entwicklung durch empirische Daten nicht gestützt wird. (...)