Frage an Brigitte Zypries von Jürgen B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries, vor ungefähr einem Jahr versprachen Sie, daß die Möglichkeiten für Abmahnwütige zukünftig etwas eingeschränkt werden würden, indem eine Abmahnung in bestimmten Fällen nicht über 50 Euro Gebühren kosten dürfe.
Ist dieses Vorhaben wieder eingeschlafen ?
NDR Zapp hat bereits über meinen Fall berichtet, am 5.2.2008 kommt ein Bericht dazu in PlusMinus
Anbei ein paar Links, die meinen Fall beleuchten:
Bericht in der Hamburger Morgenpost:
http://www.mopo.de/2007/20070823/hamburg/panorama/3000_euro_fuer_einen_eistee.html
NDR Zapp
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID4469592,00.html
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Bechstein
Sehr geehrter Herr Bechstein,
meinen Vorschlag, die Kosten der ersten Abmahnung auf 50 Euro zu begrenzen, habe ich auf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Wir haben eine solche Regelung in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufgenommen. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 26. April 2007 in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse verwiesen. Der federführende Rechtsausschuss des Bundestages hat am 20. Juni 2007 eine Sachverständigenanhörung dazu durchgeführt. Nun steht die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag an, mit der in Kürze zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries