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Frage von Steffen H. •

Frage an Brigitte Zypries von Steffen H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries

Sie haben zur Störerhaftung geschrieben, dass die Rechtsprechung maßgeblich auf den Einzelfall ab stellt und noch keine einheitliche Linie gefunden hat. Entscheidend ist, ob dem Anschlussinhaber eine Prüfungspflicht obliegt und wenn ja, ob er diese verletzt hat.

Wenn wir am Beispiel einer Abmahnkanzlei aus Regensburg (kuw-Anwälte) annehmen, das 60.000 Personen abgemahnt wurden im Jahr 2007, davon 90% der Betroffenen bezahlen, bei einer Gebühr von 250,- Euro (200,- Euro Anwaltsgebühren / 50,- Euro Rechteinhaber bei einem Streitwert von 25.000,- Euro für eine Datei) pro Abmahnung, wären es 10,8 Millionen für die Kanzlei und 2,7 Millionen Euro für die Rechteinhaber.
Die Provider bekommen gemäß dem TKG §113 auch noch 2,4 Millionen Euro (Steuergelder) - 1 Abmahnkanzlei für ein Jahr! -.
Jetzt käme noch die Musikindustrie mit 50.000 Abmahnung (Gebühren zw. 3.000 - 10.000 Euro) sowie mindestens 30.000 Abmahnungen anderer Abmahnkanzleien ( Gebühr zw. 300 - 1500 Euro) dazu, wo die Abgemahnten meistens aus Angst vor teuren Prozessen bezahlen und - nicht - der Einzelfall betrachtet wird,
sondern generell behauptet wird, der Anschlussinhaber ist haftbar zu machen!

Dabei lasse ich bewußt die 50,- Euro Deckelung außer Acht und das durch dieses Abmahnwesen die Strafermittlungsbehörden hoffnungslos überlastet sind. Wäre es nicht langsam Zeit, von Seiten des Gesetzgeber hier endlich eine einheitliche Linie zu schaffen und nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch den Bürger zu schützen, vor dem Geschäftsmodell: Abmahnung?

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Heintsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heintsch,

aus zahlreichen Schreiben, die mich gerade auch als Justizministerin erreichen, weiß ich, dass Abmahnungen zu einem flächendeckenden Problem geworden sind und zum Teil auch missbräuchlich eingesetzt werden. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich des Urheberrechts vor überhöhten Abmahnkosten besser zu schützen, hat die Bundesregierung deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgelegt.

Die in dem Entwurf vorgesehenen Regelungen berücksichtigen die Interessen aller Beteiligten und führen sie einer ausgewogenen Lösung zu. Denn eines ist doch klar: Dem Inhaber des Rechts, das verletzt wurde, muss die Möglichkeit bleiben, gegen die Rechtsverletzung vorzugehen und diese nicht hinnehmen zu müssen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass derjenige, der in die Rechte eingegriffen hat, die Folgen seiner Verletzungshandlung tragen muss. Dazu zählt auch, dass die Kosten der Rechtsverfolgung dem Berechtigten zu erstatten sind. Auf der anderen Seite sehe ich natürlich aber die Belange der Verbraucher, die oft in Unkenntnis ein Recht verletzen. Deswegen ist vorgesehen, das Kostenrisiko bei der ersten Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50 Euro zu begrenzen. Hierfür muss sich die Verletzung aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen haben und es muss sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handeln.

Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 durch das Kabinett beschlossen und wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries