
(...) Rassistische, menschenverachtende und die nationalsozialistische Herrschaft glorifizierende bzw. deren Verbrechen leugnende oder verharmlosende Äußerungen sind in Deutschland völlig zu Recht strafbar und im Übrigen auch nicht durch Art. (...)
(...) Rassistische, menschenverachtende und die nationalsozialistische Herrschaft glorifizierende bzw. deren Verbrechen leugnende oder verharmlosende Äußerungen sind in Deutschland völlig zu Recht strafbar und im Übrigen auch nicht durch Art. (...)
(...) Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, wird die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Sobald die Orientierungsgröße und die Abgeordnetenentschädigung deckungsgleich sind, kann der Bundestag künftig den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gleichzeitig entsprechen: Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. (...)
(...) bei der Frage der Anmeldung des Wattenmeeres als Unesco-Weltnaturerbe gibt es eine Beschlusslage des rot-grünen Senats, die ich - was die Hamburger Interessen angeht - für sehr klug halte. In diesem Beschluss sind zwei Prämissen formuliert: Voraussetzung für die Anmeldung des Wattenmeeres sei, dass damit keine weiteren als die bereits bestehenden Beschränkungen für die Nutzungen im Bereich des Wattenmeeres verbunden seien. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Lange,
glauben Sie mir und dem 1. Verfassungsgerichtsurteil in dieser Angelegenheit in Rheinland-Pfalz.
Es grüßt Sie
Michael Naumann