Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Enthalten | |
Sabine Grützmacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 99 - Oberbergischer Kreis | Nicht beteiligt | |
Serap Güler | CDU/CSU | 101 - Leverkusen - Köln IV | Enthalten | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Ates Gürpinar | DIE LINKE. | 222 - Rosenheim | Enthalten | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dagegen gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE. | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Enthalten | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dagegen gestimmt | |
Robert Habeck | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 - Flensburg – Schleswig | Dafür gestimmt | |
Thomas Hacker | FDP | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE. | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Enthalten | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Reginald Hanke | FDP | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Mariana Harder-Kühnel | AfD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Hardt | CDU/CSU | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dagegen gestimmt | |
Philipp Hartewig | FDP | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt | |
Sebastian Hartmann | SPD | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Ulrike Harzer | FDP | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Britta Haßelmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.