Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Enak Ferlemann | CDU/CSU | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dagegen gestimmt | |
Susanne Ferschl | DIE LINKE. | 257 - Ostallgäu | Enthalten | |
Emilia Fester | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Sebastian Fiedler | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Nicht beteiligt | |
Daniel Föst | FDP | 217 - München-Nord | Dafür gestimmt | |
Edgar Franke | SPD | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Otto Fricke | FDP | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Dietmar Friedhoff | AfD | 43 - Hannover-Land I | Dagegen gestimmt | |
Hans-Peter Friedrich | CDU/CSU | 239 - Hof | Nicht beteiligt | |
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Götz Frömming | AfD | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Fabian Funke | SPD | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Maximilian Funke-Kaiser | FDP | Dafür gestimmt | ||
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Schahina Gambir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Tessa Ganserer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Martin Gassner-Herz | FDP | 284 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Matthias Gastel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Manuel Gava | SPD | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Kai Gehring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Jonas Geissler | CDU/CSU | 238 - Coburg | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.