Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Deborah Düring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Christian Dürr | FDP | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Hansjörg Durz | CDU/CSU | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Harald Ebner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Axel Echeverria | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Leon Eckert | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Ralph Edelhäußer | CDU/CSU | 246 - Roth | Dagegen gestimmt | |
Thomas Ehrhorn | AfD | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Sonja Eichwede | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Nicht beteiligtMutterschutz/ Elternzeit | |
Marcel Emmerich | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 291 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Alexander Engelhard | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Heike Engelhardt | SPD | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Martina Englhardt-Kopf | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Thomas Erndl | CDU/CSU | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
Klaus Ernst | DIE LINKE. | 250 - Schweinfurt | Enthalten | |
Wiebke Esdar | SPD | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Saskia Esken | SPD | 280 - Calw | Dafür gestimmt | |
Michael Espendiller | AfD | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Marcus Faber | FDP | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Robert Farle | fraktionslos | 74 - Mansfeld | Dagegen gestimmt | |
Ariane Fäscher | SPD | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Johannes Fechner | SPD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Nicht beteiligt | |
Peter Felser | AfD | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.