Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Enthalten
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia PantelSylvia PantelCDU/CSU107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Enthalten
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Enthalten
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Nicht beteiligt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Profilbild Tobias PflügerTobias PflügerDIE LINKE281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Detlev PilgerDetlev PilgerSPD199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.