Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Enthalten
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Enthalten
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Astrid MannesAstrid MannesCDU/CSU186 - Darmstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Till MansmannTill MansmannFDP188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen MartensJürgen MartensFDP165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal MeiserPascal MeiserDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Nicht beteiligt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU206 - Worms Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Enthalten
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.