Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sabine LeidigSabine LeidigDIE LINKE169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE162 - Chemnitz Nicht beteiligt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Helge LindhHelge LindhSPD102 - Wuppertal I Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Christian LindnerChristian LindnerFDP100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dagegen gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Nikolas LöbelNikolas LöbelCDU/CSU275 - Mannheim Dagegen gestimmt
Bundestagskandidat Bernhard LoosBernhard LoosCDU/CSU217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Enthalten
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU222 - Rosenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Kirsten LühmannKirsten LühmannSPD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.