Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Dagegen gestimmt | |
Gerhard Zickenheiner | DIE GRÜNEN | 282 - Lörrach - Müllheim | Dafür gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Paul Ziemiak | CDU/CSU | 141 - Herne - Bochum II | Dagegen gestimmt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Matthias Zimmer | CDU/CSU | 182 - Frankfurt am Main I | Dagegen gestimmt | |
Jens Zimmermann | SPD | 187 - Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Pia Zimmermann | DIE LINKE | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 165 - Zwickau | Dafür gestimmt |
Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.
Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.
Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.