Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Nicht beteiligt
Manuel SarrazinDIE GRÜNEN23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.