(...) Zunächst versichere ich Ihnen, dass die Transparenz der Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Wahlfreiheit der Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln für die Union einen besonders hohen Stellenwert hat. (...)
(...) Zunächst zum Hintergrund: Nach dem sogenannten „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Honig, der gentechnisch veränderten Pollen enthält, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn für diesen Pollen eine Zulassung nach dem EU-Gentechnikrecht als Lebensmittel vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen die EU-Kommission und die nationalen Verwaltungsbehörden davon aus, dass der gentechnisch veränderte Pollen keine Lebensmittelzulassung braucht. (...)
(...) um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die SPD hat zu keinem Zeitpunkt für den Anbau von Genmais gestimmt. Auf europäischer Ebene stand die Zulassung der Maislinie 1507 an. (...)
(...) Deren gesundheitliche Unbedenklichkeit ist im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, auch für den Pollen in importiertem Honig, bereits mehrfach nachgewiesen worden. Enthält importierter Honig gentechnisch veränderten Pollen, der in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, wird dieser Honig weiterhin aus dem Verkehr gezogen. (...)
(...) Es ist nämlich nicht so, dass die SPD gegen die Kennzeichnung von GVO-Pollen in Honig sind. Ganz im Gegenteil: Nach unserer Auffassung entspricht der Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit GVO-Pollen nicht dem Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Wahlfreiheit und Transparenz. (...)