Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Antwort von Klaus-Peter Flosbach
CDU
• 08.04.2014

(...) Zunächst zum Hintergrund: Nach dem sogenannten „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Honig, der gentechnisch veränderten Pollen enthält, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn für diesen Pollen eine Zulassung nach dem EU-Gentechnikrecht als Lebensmittel vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen die EU-Kommission und die nationalen Verwaltungsbehörden davon aus, dass der gentechnisch veränderte Pollen keine Lebensmittelzulassung braucht. (...)

Portrait von Arnold Vaatz
Antwort von Arnold Vaatz
CDU
• 16.04.2014

(...) Deren gesundheitliche Unbedenklichkeit ist im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, auch für den Pollen in importiertem Honig, bereits mehrfach nachgewiesen worden. Enthält importierter Honig gentechnisch veränderten Pollen, der in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, wird dieser Honig weiterhin aus dem Verkehr gezogen. (...)

Portrait von Thomas Hitschler
Antwort von Thomas Hitschler
SPD
• 05.06.2014

(...) Es ist nämlich nicht so, dass die SPD gegen die Kennzeichnung von GVO-Pollen in Honig sind. Ganz im Gegenteil: Nach unserer Auffassung entspricht der Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit GVO-Pollen nicht dem Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Wahlfreiheit und Transparenz. (...)

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