Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
mir ist durchaus verständlich, dass ein Druckmittel (Sanktionsmöglichkeit) vorhanden sein muss, um ein gewünschtes Verhalten auch herbeizuführen. Allerdings besteht bei der derzeitigen Sanktionspraxis ein unauflösbarer Widerspruch zu der grundgesetzlich garantierten Würde. Der Regelbedarf sowie die Unterkunftskosten definieren sich als soziokulturelles Minimum. Ein so klar konkretisiertes Minimum kann man nicht unterschreiten, ohne die Würde anzutasten. Genau dies geschieht aber bei der Sanktionspraxis tausendfach. Eine Sanktion, die die garantierte Würde berücksichtigt, kann somit nicht bei einem eindeutig konkretisierten Minimum ansetzen, sondern muss zwangsläufig als Bemessungsgrundlage oberhalb dieses Minimums beginnen und spätestens bei dem genannten Minimum enden. Die Exekutive ist nicht ihrer Möglichkeiten beraubt, wenn der Regelbedarf also oberhalb des Minimums festgestellt wird, sondern allein dadurch, dass der Regelbedarf als Minimum definiert wird.
Mich interessiert, inwiefern diesbezüglich konkrete Pläne vorliegen, die die Sanktionspraxis mit der Menschenwürde wieder in Einklang bringen könnten. Wie gedenken Sie die Opfer der bisherigen Sanktionspraxis zu entschädigen?