(...) Allerdings bin ich in meiner völkerrechtlichen und außenpolitischen Einschätzung (bei aller notwendigen Differenzierung in juristischen Auslegungsfragen und der konkreten Lage vor Ort) in einem sicher: Die Krim-Annexion und die sich immer weiter verschärfenden, gewalttätig ausgetragene Folgekonflikte stellen eine eklatante Verletzung internationalen Rechts und zwischenstaatlicher Beziehungen dar, die nicht durch historische Vergleiche zu nivellieren oder gar zu rechtfertigen sind. (...)
(...) ich besitze für die BVG keine Karte und glaube auch nicht, dass die Karte für die Bundesbahn eine gebührenfreie Fahrt hergäbe. Deshalb habe ich bezahlt. (...)
(...) Damit sei eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Mit der Entscheidung der Kommission als Konsequenz aus dem "Honig-Urteil" des EuGH bestehe endlich Klarheit über den rechtlichen Status von Pollen. Pollen aus GVO ohne EU-Zulassung seien weiterhin in Honig, wie in allen anderen Lebensmitteln, nicht zugelassen. (...)
(...) Bei Hebammen tritt erschwerend hinzu, dass sie selbstständig arbeiten und sich daher nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichern müssen. In den Markt auf dem das Versicherungsunternehmen die Höhe der Prämie bestimmt, kann und darf die Politik in einer sozialen Marktwirtschaft jedoch nicht eingreifen; Sie kann nur dazu beitragen, dass die Höhe der Versicherungsprämie durch eine Unterstützungsleistung aufgefangen wird. (...)
(...) Auch ich hätte mir eine geeignetere Lösung hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht gewünscht. Allerdings stellt gerade Honig als natürliches Produkt eine besondere Herausforderung dar, wenn es um die Reglementierung seiner Herstellung geht. (...)