Frage an Thomas Hitschler von Norbert T.
Sehr geehrter Herr Hitschler, - dies stellt keine persönliche, sondern eine öffentliche Frage an Sie dar!
Der Großteil der Bevölkerung will keine Gentechnik im Essen. So auch ich nicht.
Wieso stimmen Sie gegen eine Kennzeichnungspflicht bei Honig und verhindern so eine Entscheidung des Bürgers zum Liegenlassen des Produktes im Regal? Nur so kann der Käufer auf die zukünftige Produktionsweise Einfluss nehmen.
Dies verhindern Sie mit Ihrem Abstimmverhalten.
Was mir weiterhin auffällt ist, dass Sie auf Fragen, die auf dieser öffentlichen Plattform gestellt werden, keine öffentliche Antworten geben. Die Fragen an Sie sind öffentlich gestellt und als gewählter Vertreter der Bürger sind Sie gefordert auch öffentlich Antwort zu geben. Ihre Antworten auf alle die Ihnen gestellten Fragen sind von öffentlichem Interessse, sonst erscheinen Sie uns als Volksvertretermogelpackung, so wie der nicht gekennzeichnete Genpollen im Honigglas, das ich nicht kaufen will, aber ohne Kennzeichnung vielleicht kaufen muss, - auch eine Mogelpackung darstellt. Ich möchte keine individuelle, sondern eine öffentliche Antwort Ihrer Entscheidungsgrundlagen, damit die Bürger, die Sie zu vertreten vorgeben erkennen können, ob Sie das im Sinne der Bürger auch tun.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Theurer
Sehr geehrter Herr Theurer,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, auf die Sie hinweisen. Bei Abgeordnetenwatch war eine falsche E-Mailadresse hinterlegt, so dass ich erst jetzt auf die eingegangenen Fragen aufmerksam geworden bin.
Zu Ihrer Frage: Auch ich möchte wissen, was in den Lebensmitteln, die ich zu mir nehme, steckt. Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf die Namentliche Abstimmung vom 13.03.14 über die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses zu einem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion. Diesen habe ich abgelehnt und bin der Beschlussempfehlung gefolgt.
Es ist nämlich nicht so, dass die SPD gegen die Kennzeichnung von GVO-Pollen in Honig sind. Ganz im Gegenteil: Nach unserer Auffassung entspricht der Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit GVO-Pollen nicht dem Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Wahlfreiheit und Transparenz. Dem Antrag der GRÜNEN konnten wir aber leider dennoch nicht folgen, da er einen gravierenden formalen Fehler enthielt. Im Antrag wurde gefordert, dass sich die Bundesregierung bei den so genannten Trialogverhandlungen mit EP und Kommission für die Umsetzung bestimmter Inhalte einsetzen solle. Da die Verhandlungen aber zum Zeitpunkt der Antragsberatung bereits beendet waren, konnte dem nicht zugestimmt werden. Der Antrag der GRÜNEN wäre sinnlos und ohne den erhofften Nutzen gewesen, selbst, wenn er in Ausschuss und Plenum angenommen worden wäre.
Um aber nicht nur auf die Fehler der Anderen zu verweisen, möchte ich Sie auf die Abstimmung zum Koalitionsantrag „Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen“ (Drs.Nr. 18/1450) hinweisen. Darin fordern die Koalitionsfraktionen deutlich „das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu stärken und die Möglichkeiten zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau rechtssicher zu verankern“ und sich „für eine praktikable EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, einzusetzen.“
Weiter soll an der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln festgehalten werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten.
Gerne stehe ich Ihnen auch in Zukunft zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Hitschler, MdB