
Sehr geehrter Herr Kroll,
ich habe für folgende Neuregelung im Grundgesetz gestimmt:
• „Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“

(...) Schon innerhalb der Bundesregierung ist es uns gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen in Artikel 90 geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, hundertprozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. (...)

(...) Mai zur geplanten „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ und den damit verbundenen Änderungen des Grundgesetzes. (...) Regelungen zur „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die zukünftig für den Bund die Planung, den Bau und den Erhalt der Autobahnen übernehmen soll, finden sich in beiden Gesetzentwürfen. (...) Auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurden in den Sitzungswochen des Bundestages im März insgesamt sechs mehrstündige öffentliche Anhörungen durchgeführt, eine davon hatte nur die „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ zum Thema. (...) Aus meiner Sicht besteht zudem die Gefahr, dass die rasche Gründung der „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ zu Problemen führen wird und die Handlungsfähigkeit der neuen Infrastrukturgesellschaft in den ersten beiden Jahre nicht garantiert ist. (...)


(...) Ich erkenne an, dass etliche Schranken ins Grundgesetz eingebaut wurden, die festschreiben, dass sowohl die Straßen als auch die Gesellschaft und Tochtergesellschaften Eigentum des Bundes sind und bleiben. Dennoch bin ich der Auffassung, dass nicht alle Hintertürchen geschlossen werden konnten. (...)

(...) die Grünen und ich stimmen mit Ihnen überein. Die Autobahnen gehören in den Bundesbesitz und daran sollte auch kein noch so kleiner Zweifel aufkommen. (...)