
(...) Zu Ihrer Frage A: Es ist nicht so, dass der Deutsche Bundestag heute in einer Blitzaktion über die Grundgesetzänderungen entschieden hat. Die Beratungen zu dem Gesetzentwurf laufen seit mehr als drei Monaten und in dieser Zeit wurde intensiv und mit viel Fachexpertise über die Änderungen diskutiert. (...)

(...) Der Bundestag ist bei der Gründung der Infrastrukturgesellschaft eingebunden, und er hat weitreichende Informations- und Kontrollrechte. Zum Beispiel benötigen der Gesellschaftsvertrag und der fünfjährige Finanz- und Realisierungsplan die Zustimmung des Bundestages, das Parlament ist zudem im Aufsichtsrat vertreten. (...)

(...) Die Infrastrukturgesellschaft soll die bislang durch die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zur Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. (...)

(...) Sie äußern die Befürchtung, durch die Reform werde eine Privatisierung der Autobahnen ermöglicht. Wenn dies tatsächlich so wäre, hätte ich der Reform nicht zugestimmt. Ich kann Ihnen versichern, dass weder meine Fraktion noch ich jetzt oder künftig den Weg für eine Privatisierung der Bundesautobahnen ebnen. (...)

(...) Schon innerhalb der Bundesregierung ist es uns als SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen. (...) Im Ergebnis haben wir als SPD die doppelte Privatisierungsschranke des Regierungsentwurfs (Bund ist 100prozentiger Eigentümer erstens der Autobahnen und zweitens der Autobahngesellschaft) mit weiteren Privatisierungsschranken verstärkt. (...)

(...) der Bundesregierung) noch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegeben. Bargeld wird es auch weiterhin geben und jeder soll Bargeld in unbegrenzter Höhe besitzen dürfen. (...)