Frage von Steffen S. • 31.05.2017
Frage an Norbert Lammert von Steffen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lammert,
letzte Woche habe ich in der heute-show einen kurzen Beitrag zur Abstimmung über das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises gesehen (18.5.2017). Mir ist dabei aufgefallen, das nur ein, zwei Dutzend Abgeordnete anwesend waren und darüber abgestimmt haben. Ist es Gang und Gäbe, das nur ein Bruchteil der Abgeordneten anwesend sein muß, um als Bundestag abstimmungsfähig zu sein? Was ist, wenn nun als Beispiel plötzlich die Opposition sehr stark anwesend ist und damit das Abstimmungsergebniss verzerrt? Oder wie ist das geregelt?
Gibt es überhaupt Anwesendheitsregeln bei Abstimmungen?
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU