(...) Wir halten auch die Position der Bundesregierung für abenteuerlich, dass sie glaubt zu wissen, wer die Guten in diesem Krieg in Syrien sind, an wen also diese Schutzwesten geliefert werden sollen. Die Kontrolle über den Endverbleib liegt noch nicht einmal bei Kriegswaffen wirklich in den Händen der Bundesregierung. (...)
Sehr geehrter Herr Ringe,
(...) Aber wenn es zutrifft, daß Schutzwesten an die Rebellen in Syrien geliefert werden sollen, dann handelt es sich in der Tat nach der deutschen Rechtsprechung zum Versammlungsgesetz um "Schutzwaffen". Als Gegenleistungen werden angeblich Informationen erwartet. (...)
(...) Schutzwesten sind keine Kriegswaffen, daher sind sie nicht in der Kriegswaffenliste. Es handelt sich aber (abhängig von der Schutzklasse) trotzdem um Rüstungsgüter (sog. (...)
(...) wie dem von Ihnen zitierten Artikel zu entnehmen ist, befindet sich die Frage, ob Waffen an die syrischen Rebellen unter bestimmten Kriterien geliefert werden können noch im Entscheidungsprozess. Vom 27.5. (...)
Sehr geehrte Frau Uduwerella