
(...) Da Sie von "GAU" sprechen, weise ich darauf hin, dass GAU die Abkürzung für "größter anzunehmender Unfall" ist, auch Auslegungsstörfall genannt. (...) Ein GAU in einem Kernkraftwerk führt also zu keiner "Verstrahlung eines ganzen Landes". (...)

(...) solche Pläne, die die Evakuierung von vielen Millionen Menschen im Falle eines atomaren GAUs vorsehen und im Ernstfall umsetzbar sind, gibt es derzeit nicht. Der zivile Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise ist auf ein Schadensereignis im Ausmaße der nuklearen Katastrophe in Fukushima völlig unzureichend vorbereitet. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt in Deutschland bei den Bundesländern. (...)

(...) Das Beispiel Japan zeigt ja auch, dass alle Planungen staatlicher Stellen im Falle eines GAUs von der Realität überholt werden. Atomkraft ist nicht beherrschbar, und ein GAU schon gar nicht. Deshalb setzt sich die SPD seit langem für das Ende dieser Risiko-Technologie ein - in Deutschland wie weltweit. (...)

(...) Danach werden wir Abgeordnete uns im Rahmen eines intensiven parlamentarischen Beratungsprozesses mit diesen Gesetzen kritisch auseinandersetzen. Ob ich den Gesetzen zustimmen werde, vermag ich heute noch nicht abschließend zu entscheiden. (...)


(...) Flüssige Biokraftstoffe alleine taugen aber nicht als Hauptinstrument zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, da ihr Treibhausgasminderungspotenzial im Vergleich zu anderen Instrumenten begrenzt ist. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ein Gesamtkonzept für Klimaschutz im Verkehr vorzulegen, das nicht nur den Lobbyinteressen der Auto- und Mineralölkonzernen entgegenkommt, sondern im Sinne der Verbraucher Ressourcen schont und das Klima schützt. (...)