Frage an Angelika Brunkhorst von Michael H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Fau Brunkhorst,
vielleicht können Sie oder Ihre Mitarbeiter mir eine Frage beantworten. Gibt es Überlegungen - Pläne für die Aufnahme von Menschen aus Verstrahlten Ländern nach einem GAU, bei dem z. B. ganz Japan ( 127 Mill. Einwohner ) verseucht und somit unbewohnbar sind?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hagen
Sehr geehrter Herr Hagen,
Ihre Frage ist sicherlich durch den Reaktorunfall von Fukushima motiviert. Da Sie von "GAU" sprechen, weise ich darauf hin, dass GAU die Abkürzung für "größter anzunehmender Unfall" ist, auch Auslegungsstörfall genannt. Ein GAU bezeichnet den größten Unfall, für den die Sicherheitssysteme des KKW noch ausgelegt sein müssen. Die Sicherheitssysteme müssen in einem solchen Fall gewährleisten, dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet (Quelle: http://www.bfs.de/de/kerntechnik/faq/faq_kerntechnik.html/printversion ). Ein GAU in einem Kernkraftwerk führt also zu keiner "Verstrahlung eines ganzen Landes".
Im Aufenthaltsgesetz finden Sie beispielsweise Regelungen aufgrund derer eine Aufnahme aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erfolgen kann (Aufenthaltsgesetz, Abschnitt 5; http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html#BJNR195010004BJNG000701310 ), wenn die jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise des § 23 Abs. 1 AufenthG erfüllt sind.
Ich bin keine Juristin, aber ich vermute, dass es auch in anderen Staaten entsprechende Regelungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst