Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dorothea SteinerDorothea SteinerDIE GRÜNEN40 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land Enthalten
Portrait von Frank-Walter SteinmeierFrank-Walter SteinmeierSPD61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU74 - Burgenland / Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Rainer StinnerRainer StinnerFDP219 - München-Ost Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN84 - Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Thomas StroblThomas StroblCDU/CSU267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU133 - Bielefeld Dafür gestimmt
Portrait von Sabine StüberSabine StüberDIE LINKE58 - Uckermark - Barnim I Enthalten
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU66 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Alexander SüßmairAlexander SüßmairDIE LINKE252 - Augsburg-Stadt Nicht beteiligt
Kerstin TackKerstin TackSPD42 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE57 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Enthalten
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Frank TempelFrank TempelDIE LINKE195 - Greiz - Altenburger Land Enthalten
Portrait von Harald TerpeHarald TerpeDIE GRÜNEN14 - Rostock Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang ThierseWolfgang ThierseSPD77 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Franz ThönnesFranz ThönnesSPD8 - Segeberg - Stormarn-Nord Nicht beteiligt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.