(...) So auch in der Gesundheitsreform. Das Verhandlungsergebnis, das unsere Fachpolitiker im Verlauf von Monaten erzielt haben, hat in meine Augen Schwächen: Dazu zählt zum Beispiel die Nichteinbeziehung der privaten Krankenversicherungen in den Gesundheitsfonds, so dass die Zwei-Klassen-Medizin und damit die Unterteilung der Patientinnen und Patienten in privat und gesetzlich Versicherte aufrecht erhalten bleibt. Und wir alle wissen, dass privat Versicherte von Ärztinnen und Ärzten oftmals bevorzugt behandelt werden. (...)
(...) Ihre Meinungsäußerung vor dem Hintergrund befürchteter Verschlechterungen durch die Gesundheitsreform wurde zur Kenntnis genommen. Kein Ministerium greift in privatrechtliche Verträge ein. Der Gesetzgeber bestimmt allerdings den rechtlichen Rahmen innerhalb dessen bestimmte Verträge zustande kommen können – z.B. bei KFZ Haftpflichtversicherungen oder aber bei privaten Krankenversicherungen. (...)
(...) Das AGG weist in seiner jetzigen Form jedoch erhebliche Verbesserungen gegenüber dem in der letzten Legislaturperiode von Rot-Grün eingebrachten so genannten "Antidiskriminierungsgesetz" auf. (...)
(...) Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der BundesrechnungshoBundesrechnungshofhalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist. (...)
Sehr geehrter Herr Ferber,
vielen Dank für Ihre Mail.