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Joachim Pfeiffer
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Frage von Ulrich H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Ulrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine Frage lautet:

Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zum o.g. Gesetz vor dem Hintergrund Ihrer Mitarbeit im Ausschuß für Wirtschaft und Technologie?

Ulrich Hofmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hofmann,

Deutschland ist seiner Verpflichtung nachgekommen vier Richtlinien der EU umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Bei einer Nicht-Umsetzung hätten Strafzahlungen in Höhe von 900 000 Euro pro Tag gedroht.
Jede Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss sich demnach zu allererst auf die zugrunde liegenden europäischen Richtlinien beziehen, die in dieser Form von der letzten Bundesregierung hätten verhindert werden können.

Das AGG weist in seiner jetzigen Form jedoch erhebliche Verbesserungen gegenüber dem in der letzten Legislaturperiode von Rot-Grün eingebrachten so genannten "Antidiskriminierungsgesetz" auf.
Die Übererfüllung der EU-Richtlinien im ursprünglichen Entwurf konnten wir weitgehend abwenden. Außerdem orientieren sich die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erreichten Änderungen an der Stellungnahme des Bundesrats, berücksichtigen also auch die Anregungen der Länder.

Auch wenn ich das AGG in der Sache eher für kontraproduktiv halte, ist es gelungen einige wesentliche Punkte durchzusetzen:
- Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften bleibt gewahrt.
- Kein zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz für fragwürdige Vereinigungen und Gesinnungen
- Die Vermietung von weniger als 50 Wohnungen gilt nicht als "Massengeschäft"
- Verkürzung der Ausschlussfrist
- Die Beweislastregelung des §22 AGG wurde entschärft
- Exculpationsmöglichkeit des Arbeitgebers
- Keine fiktiven Tarifbestimmungen
- Keine Anwendung des AGG auf den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz
- Kein Kontrahierungszwang
- Keine Prozessbevollmächtigung von Antidiskriminierungsverbänden und keine Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen
- Kein Recht zur Geltendmachung von Ansprüchen des Benachteiligten durch Gewerkschaften und Betriebsräte

Obwohl für mich persönlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mehr als entbehrlich gewesen wäre, habe ich ihm nach Abwägung aller oben aufgeführten Punkte zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Pfeiffer