Frage an Ulla Schmidt von Rolf H. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Schmidt,
ich bin kein bettelnder Arzt (meine Hausärztin fährt Porsche und ihr Mann ebenfalls Arzt, auch) aber ich bin freiwillig in einer privaten Krankenversicherung. D.h. ich habe einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag abgeschlossen und nun frage ich mich, was die private Krankenversicherung dem Gesundheitsministerium angeht ? Grundlage ist doch das Versicherungsvertragsgesetz und das sollte meiner Meinung nach in der politischen Zuordnung dem Justizministerium oder Wirtschaftsministerium zufallen. Wie kommt also ein Ministerium der Gesundheit dazu, in private Versicherungsverträge einzugreifen ? Ist das Selbstherrlichkeit oder Unwissenheit ?
Sehr geehrter Herr Haushälter,
Ihre Meinungsäußerung vor dem Hintergrund befürchteter Verschlechterungen durch die Gesundheitsreform wurde zur Kenntnis genommen. Kein Ministerium greift in privatrechtliche Verträge ein. Der Gesetzgeber bestimmt allerdings den rechtlichen Rahmen innerhalb dessen bestimmte Verträge zustande kommen können – z.B. bei KFZ Haftpflichtversicherungen oder aber bei privaten Krankenversicherungen. Zu letzteren können Sie Informationen über die sich stufenweise ändernden Bedingungen unter http://www.die-gesundheitsreform.de finden. Sie werden sehen, dass diese keineswegs zu Ihrem Nachteil sein müssen, sondern Ihnen künftig z.B. massiv erweiterte Wahl- und Wechselmöglichkeiten geboten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt