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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Heinz S. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Heinz S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz

anläßlich einer Diskussionsveranstaltung betonten Sie, daß Sie Verantwortung tragen für die Beitragsgelder der GKV, da es sich um Zwangsbeiträge der Mitglieder handelt.
Da es ja tatsächlich gewaltige Summen sind,die eingenommen und wieder ausgegeben werden, ist m.E. größtmögliche Transparenz vonnöten.Insbesondere sollte der Bundesrechnungshof die Möglichkeit zur Prüfung bekommen, da es sich ja um steuerähnliche öffentliche Gelder handelt. Die Bemühungen des BRH für ein Prüfrecht wurden bislang von den Kassen und dem BMGesundheit abgewehrt unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse der Krankenkassen.
Meine Frage an Sie: Setzen Sie sich als Mitglied des Gesundheitsausschusses für ein Prüfrecht des BRH ein, machen Sie es bereits oder planen Sie eine Initiative, um dies zu unterstützen ?

MfG Steimer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steimer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir ein umfassendes Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs sichergestellt haben.

Wir haben einen neuen § 274 Abs. 4 SGB V eingeführt. Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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