Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Manfred Zöllmer
Antwort von Manfred Zöllmer
SPD
• 15.03.2007

(...) Als Handwerker, der einen Nebenberuf ausübt, sind Sie gesetzlich zur Mitgliedschaft in der HWK verpflichtet und haben einen Mitgliedschaftsbeitrag zu entrichten, der sich an den Einnahmen Ihres Gewerbes erschließt. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass Handwerker, die ihren Beruf selbstständig (im stehenden Gewerbe) ausüben in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen. (...)

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