Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Eva Möllring
Antwort von Eva Möllring
CDU
• 20.02.2007

(...) Leider reicht oft das Geld nicht dafür aus, dass Ehemänner mit zwei Familien sowohl den Neuanfang als auch die zurückgelassene Familie finanzieren können. In diesen Fällen müssen zunächst einmal die Kinder den notwendigen Unterhalt bekommen. (...)

Portrait von Antje Blumenthal
Antwort von Antje Blumenthal
CDU
• 21.02.2007

(...) Da das derzeitige Unterhaltsrecht zum Teil nicht mehr den Herausforderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht, muss insbesondere die Stellung von Familien mit Kindern im Unterhaltsrecht weiter verbessert werden, wobei Kinder beim Unterhalt in Zukunft an erster Stelle stehen sollen. (...) Abstimmungsbedarf besteht vor allem noch bei der Frage, ob geschiedene Kinder erziehende Ehefrauen und Ehefrauen nach einer Ehe von langer Dauer, die trotz der obigen Einschränkungen einen Unterhaltsanspruch haben, diesen zur Hälfte verlieren, wenn eine Kinder erziehende Partnerin folgt. (...)

Portrait von Sönke Rix
Antwort von Sönke Rix
SPD
• 15.02.2007

(...) sind. Die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ hatten in den ersten Entwürfen zwölf Monate vorgesehen. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen werden als bisher. (...)

Portrait von Otto Bernhardt
Antwort von Otto Bernhardt
CDU
• 19.02.2007

(...) 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. (...)

Portrait von Norbert Geis
Antwort von Norbert Geis
CSU
• 13.02.2007

Sehr geehrte Frau Lerch,

ich möchte Sie bitten, Ihre Anfrage an meine Bundestagadresse unter norbert.geis@bundestag.de zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB

Anmerkung der Redaktion
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