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Sönke Rix
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Frage von Christian B. •

Frage an Sönke Rix von Christian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rix,

ich bin auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig. Dadurch verfolge ich die aktuellen Ideen und Vorschläge auf dem Gebiet der Datensicherheit und Kriminalität über das Internet sehr genau. Leider muß ich feststellen, dass sich die Ideen führender Politiker darauf beschränken, Methoden aus dem Arsenal von Geheimdiensten anzuwenden. Sie wollen Daten sammeln auf Kosten der Komminikationsfirmen, Sie wollen ohne Wissen der Bürger in ihre intimsten Bereiche vordringen. Anders lassen sich die Ideen der Voratsdatenspeicherung sowie die heimliche Durchsuchung privater Rechner nicht umschreiben. Wenn jetzt allerdings die Argumente Kriminalität und Terrorbekämpfung fallen, dann halte ich dem entgegen: Genau wenn wir uns all die Freiheiten nehmen, die wir uns erkämpft haben, wenn wir genau die Methoden anwenden, die bei all den unfreien Regimes zu Recht verteufelt werden, wenn wir uns also auf diese Art und Weise beugen, genau dann haben wir den Kampf gegen den Terror verloren. Dann sind nämlich auch wir nicht mehr die freie Gesellschaft, auf die man mit Recht stolz sein kann. Dann unterscheiden wir uns von diesen Gesellschaften irgendwann nicht mehr. Anhand dieser Überwachung werden KEINE Straftaten verhindert, maximal kann die Aufklärung erleichtert werden. Das macht jedoch unser Land weder sicherer noch lebenswerter. Daher meine Frage: Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung und dem Einbruch (Hacking) von Staatsorganen in private Rechner? Was tun Sie für die Stärkung unserer Rechte auf Privatsphäre?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Bimler

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Sehr geehrter Herr Bimler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".

Wir müssen bis Herbst 2007 eine europäische Richtlinie umsetzen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten einzuführen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorbehalte gegen diese EU-Regelung erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat. Darin ist es gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

So ist durch lange und intensive Verhandlung erreicht worden, dass die Mindestspeicherfrist sechs Monate beträgt. sind. Die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ hatten in den ersten Entwürfen zwölf Monate vorgesehen. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen werden als bisher.

Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sönke Rix

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