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Otto Bernhardt
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Frage von Christian B. •

Frage an Otto Bernhardt von Christian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bernhardt,

ich bin auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig. Dadurch verfolge ich die aktuellen Ideen und Vorschläge auf dem Gebiet der Datensicherheit und Kriminalität über das Internet sehr genau.

Leider muß ich feststellen, dass sich die Ideen führender Politiker darauf beschränken, Methoden aus dem Arsenal von Geheimdiensten anzuwenden. Sie wollen Daten sammeln auf Kosten der Komminikationsfirmen, Sie wollen ohne Wissen der Bürger in ihre intimsten Bereiche vordringen. Anders lassen sich die Ideen der Voratsdatenspeicherung sowie die heimliche Durchsuchung privater Rechner nicht umschreiben.

Wenn jetzt allerdings die Argumente Kriminalität und Terrorbekämpfung fallen, dann halte ich dem entgegen: Genau wenn wir uns all die Freiheiten nehmen, die wir uns erkämpft haben, wenn wir genau die Methoden anwenden, die bei all den unfreien Regimes zu Recht verteufelt werden, wenn wir uns also auf diese Art und Weise beugen, genau dann haben wir den Kampf gegen den Terror verloren. Dann sind nämlich auch wir nicht mehr die freie Gesellschaft, auf die man mit Recht stolz sein kann. Dann unterscheiden wir uns von diesen Gesellschaften irgendwann nicht mehr.

Anhand dieser Überwachung werden KEINE Straftaten verhindert, maximal kann die Aufklärung erleichtert werden. Das macht jedoch unser Land weder sicherer noch lebenswerter.

Daher meine Frage: Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung und dem Einbruch (Hacking) von Staatsorganen in private Rechner? Was tun Sie für die Stärkung unserer Rechte auf Privatsphäre?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Bimler

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Sehr geehrter Herr Bimler,

haben Sie vielen Dank für die mir übermittelte email vom 12.02.2007 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich bemerke hierzu folgendes:

Die Bundesregierung hat im Februar des letzten Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Bernhardt, MdB