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Antje Blumenthal
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Frage von Kristina L. •

Frage an Antje Blumenthal von Kristina L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

wie stehen Sie als Mitglied des Familienausschusses zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts? Den Argumenten, mit denen die CDU/CSU-Fraktion versucht, diese Reform zu kippen, kann ich nämlich beim besten Willen nicht folgen.

Seit das Schuldprinzip Mitte der 70er Jahre aus dem Scheidungsrecht verschwunden ist, liegt das Risiko einer Scheidung ganz bei den Männern. Wenn eine Ehefrau ihren Ehemann betrügt und verlässt, kann sie es sich dennoch ein Leben lang auf deren Kosten finanziell bequem machen. Ein völlig unzeitgemäßes und ungerechtfertigtes Privileg, das auch mit moralischen Werten von Ehe und Familie nicht vereinbar ist.

Aufgrund hoher Unterhaltsverpflichtungen an die Exfrau haben verlassene Männer oft keine Chance mehr auf einen Neuanfang. "Zweitfamilien" bleibt einfach nicht genug zum Leben.

Das neue Unterhaltsrecht würde die Lasten ein wenig gerechter verteilen und gäbe uns als „Zweitfamilie“ endlich eine Chance.
Die von der Bundesregierung geplante Reform ist fair und kommt allen Kindern zugute. Kinder aus zweiten Ehen würden dann endlich nicht mehr benachteiligt. Ich kann daran beim besten Willen nichts moralisch Verwerfliches finden - im Gegenteil.

Die Reform des Unterhaltsrechts ist für viele Zweitfamilien schlichtweg eine Frage der Existenz.

Ich bitte Sie dringend, diese Aspekte in der politischen Diskussion über die Reform des Unterhaltsrechts zu berücksichtigen.

Kinder sind unsere Zukunft und diese Gesetzesreform ist eine gute Investition in die Zukunft.

Hochachtungsvoll
Kristina Lerch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lerch,

haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage vom 12.02.2007. Ich habe durchaus Verständnis für Ihre Kritik an den nicht mehr zeitgemäßen Aspekten des Unterhaltsrechts. Da das derzeitige Unterhaltsrecht zum Teil nicht mehr den Herausforderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht, muss insbesondere die Stellung von Familien mit Kindern im Unterhaltsrecht weiter verbessert werden, wobei Kinder beim Unterhalt in Zukunft an erster Stelle stehen sollen.

Die Koalitionsfraktionen streben mit der Reform des Unterhaltsrechts die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der Eigenverantwortung nach einer Ehe, die Mithilfe der Nutzung von Betreuungsmöglichkeiten zumindest ab dem dritten Lebensjahr des Kindes sowie eine generelle Vereinfachung des Unterhaltsrechts an.

Wir befassen uns nicht nur mit Fragen des Unterhalts, sondern auch mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Das Scheidungsrecht soll der heutigen Zeit angepasst werden, damit die Unterhaltsverpflichtungen gerechter verteilt werden können. Trotzdem wollen wir die jetzige Reform nicht überfrachten und zunächst das Wichtigste auf den Weg bringen.

Einigkeit zwischen den Koalitionspartnern besteht dabei in folgenden Punkten: Die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit der geschieden Frau soll sich nach der Qualität ihrer früheren Erwerbstätigkeit richten. Der Unterhaltsanspruch soll entfallen, wenn die Ehefrau bei der Trennung eine außereheliche Beziehung hatte oder später etwa zwei Jahre lang eine Beziehung pflegt. Der Unterhaltsanspruch soll auch zeitlich befristet werden können. Ehefrauen, die krank oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig oder erwerbslos sind, sollen rechtlich nach einer erziehenden Partnerin, die später dazu kommt, rangieren. Schließlich soll der Unterhaltsanspruch der „nichtehelichen“ Mutter über die Zeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes hinaus erweitert werden, wenn es im Hinblick auf das Kind zu billigen ist.

Abstimmungsbedarf besteht vor allem noch bei der Frage, ob geschiedene Kinder erziehende Ehefrauen und Ehefrauen nach einer Ehe von langer Dauer, die trotz der obigen Einschränkungen einen Unterhaltsanspruch haben, diesen zur Hälfte verlieren, wenn eine Kinder erziehende Partnerin folgt. Ich bin jedoch sicher, dass wir auch in diesem Punkt zu einer schnellen und vernünftigen Einigung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal