
(...) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2007 zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. (...)

(...) Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD in diesem Punkt durchsetzen können und erreicht, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts von nichtehelichen Elternteilen der Betreuungsunterhaltsdauer von geschiedenen Elternteilen gleichgestellt wird. Der ursprüngliche Entwurf von Justizministerin Zypries sah die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vor. (...)

Sehr geehrter Herr Rudolph,
Ihre Frage zum Unterhaltsrecht beantworte ich nachfolgend:

(...) Die bisher vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass die Tidewasserstände sich durch den Ausbau nur im unteren einstelligen Zentimeterbereich verändern. Auch die Deichsicherheit wird durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Die Umweltrisikoeinschätzung weist eine mittlere Größenordnung auf. (...)

(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Meine Antwort: Selbstverständlich sehe ich mich als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade deshalb ist es notwendig, sich mit den scheinheiligen Versprechungen der so genannten "Linken" auseinanderzusetzen. (...)

(...) die Tätigkeit als Staatsministerin ist zwingend an das Mandat als Bundestagsabgeordnete gekoppelt. Natürlich ist beides viel Arbeit. (...)