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Antje Blumenthal
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Frage von Andreas R. •

Frage an Antje Blumenthal von Andreas R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Antje Blumenthal,

ich habe aus den Medien entnehmen müssen, dass die Unterhaltsreform nicht verfassungsgemäß ist und deshalb so nicht verabschiedet werden kann.
Kommt nun eine verfassungskonformere Version zur Abstimmung, so wie sie vor der Änderung durch die CDU/CSU bestand? Leider konnte ich z.B. im ARD-Morgenmagazin Herrn Geis aus ihrer Fraktion hören und sehen, der nicht wahr haben möchte, dass seine Gedanken mit unserer Verfassung nicht vereinbar sind. Wird nun aufgrund der „Steinzeitler“ in ihrer Fraktion, gar keine Reform kommen, oder wie sieht der Zeitplan für einen neuen Anlauf aus?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Rudolph

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rudolph,

die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2007 zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig.

Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Jetzt ist klar, dass wir damit die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes verhindert haben.

Insofern kann ich nur begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut klargestellt hat, dass der in unserer Verfassung enthaltene besondere Schutz der Ehe eine unterhaltsrechtliche Besserstellung geschiedener Elternteile gegenüber unverheirateten Elternteilen rechtfertigt.

Wir werden selbstverständlich sicherstellen, dass der anstehende Gesetzentwurf zur Unterhaltsrechtsreform verfassungskonform ist. Dazu wird der Gesetzentwurf vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts derzeit noch einmal genau geprüft, bevor er dann in den kommenden Wochen verabschiedet wird.

Mit freundlichen Grüße

Ihre
Antje Blumenthal