
(...) Die Bundesanwaltschaft hat daher konsequenterweise zuerst geprüft, ob sich aus den von den sächsischen Behörden übermittelten Unterlagen Anhaltspunkte für ein Strafverfahren auf dem Gebiet des Staatsschutzes ergeben. Diese Frage hat die Bundesanwaltschaft verneint und daher auch offen gelassen, ob die vorgelegten Unterlagen einen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung begründen. (...)

(...) Je weniger Menschen rauchen, umso unproblematischer ist der Schutz von Nichtrauchern auch in den Bereichen, die gesetzlichen Verboten nicht zugänglich sind wie z. B. (...)

(...) ich habe bislang keine Informationen über den Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit G 8 Demonstrationen erhalten. (...) Ich gehe aber davon aus, daß V-Personen im Einsatz waren. (...)


Liebe Petra,

(...) Mit dem Nichtraucherschutzgesetz im Deutschen Bundestag wird die Grundlage für einen weit reichenden Schutz vor dem Passivrauchen gelegt. Dieses Gesetz ist nach Jahren der Diskussion ein Meilenstein für den Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Bevölkerung. (...)