Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 05.02.2009

(...) Soweit mir bekannt wurde auf verschiedenen Internetseiten behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne. Diese Meldungen beruhen auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags. (...)

Portrait von Christoph Strässer
Antwort von Christoph Strässer
SPD
• 18.03.2009

(...) Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. (...)

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort von Dietmar Bartsch
DIE LINKE
• 05.02.2009

(...) Einmal abgesehen davon, dass dies m.E. nicht ohne Gesetzesänderung des Parteiengesetzes geregelt werden könnte, verfügen die Unternehmen und Banken, die sich unter den „Rettungsschirm“ stellen, in der Regel über – wenn auch zu wenig – Eigenkapital, womit es kaum möglich wäre, nachzuweisen, dass Parteienspenden etwa nicht aus diesem Eigenkapital, sondern aus den Mitteln der Bundesregierung stammen. (...)

Portrait von Renate Schmidt
Antwort von Renate Schmidt
SPD
• 12.02.2009

(...) Ein zentrales Problem ist, dass all diese Fragen und die gesamte Schulpolitik in der Hoheit der Bundesländer liegen. Deshalb habe ich gegen die Föderalismusreform gestimmt, die dem Bund im Bildungsbereich keinerlei Kompetenzen lässt. (...)

Portrait von Uwe Küster
Antwort von Uwe Küster
SPD
• 18.02.2009

(...) „Die an die CDU gerichtete Rückforderung gemäß Festsetzungsbescheid vom 15.2.2000 hatte zur Grundlage, dass der für diese Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung erforderliche Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 wegen nicht ausgewiesener in der Schweiz lagernder Vermögenswerte des CDU-Landesverbandes Hessen als wesentlich unrichtig und folglich als nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend rechtzeitig eingereicht anzusehen war. Daher hatte die CDU den Anspruch aus den so genannten Zuwendungsanteil der staatlichen Mittel in Höhe von ca. (...)

E-Mail-Adresse