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Dietmar Bartsch
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Dietmar Bartsch von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,

eine Bank erhält Millionen aus dem Rettungspaket und überweist danach Parteispenden in Höhe von jeweils 100.000 Euro an die Regierungsparteien.
Ist dieser Fall jetzt möglich und vorstellbar?
Falls ja: Wie wird die Linksfraktion darauf reagieren?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

die Sorge, die ich Ihrer Frage entnehme, ist leider sehr berechtigt.

Das Parteiengesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt im § 25, welche Spenden Parteien annehmen dürfen. Bei Androhung hoher Strafen ist es den Parteien ausdrücklich untersagt, Spenden anzunehmen, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen stammen.
Ebenso untersagt ist die Annahme von Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie das Annehmen von Spenden von Unternehmen, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.

Die von Ihnen offenbar zum Anlass genommenen Spenden, z.B. der Deutschen Bank an SPD und FDP in Höhe von 100 T€ bzw. 200 T€ im Dezember 2008, über die der Präsident des Deutschen Bundestages pflichtgemäß unterrichtet hat, können durchaus gesetzeskonform sein.

Die Passage des Parteiengesetzes, wonach Parteien Spenden dann nicht entgegen nehmen dürfen, wenn es sich um Spenden handelt, „…die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden…“ ist eine sehr schwer zu überprüfende. Nicht nur Sie bezweifeln völlig zu Recht, dass derartige Großspenden (zumindest aus der Sicht der Parteien) nicht auch in Erwartung künftiger Politik der entsprechenden Parteien getätigt werden.
Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Dr. Gregor Gysi, hat in seiner Rede am 30.1.2009 zum Konjunkturpaket II u.a. ausgeführt:
„Mit dem Zulassen von Leerverkäufen haben Sie aus den Börsen Spielkasinos gemacht. Auch in dieser Beziehung ziehen Sie völlig unzureichende Schlussfolgerungen.
Die Banken sind dankbar. Die Bürgerinnen und Bürger wissen jetzt, dass zum Beispiel die Deutsche Bank an die Union, die FDP und die SPD 500 000 Euro gespendet hat. Auf ihre Art revanchieren sich also die Banken. Ich sage Ihnen: Wenn wir die Glaubwürdigkeit der Politik wiederherstellen wollen, müssen wir Großspenden dieser Art verbieten. Ansonsten werden Sie in allem, was Sie machen, unglaubwürdig.“ Das teile ich ausdrücklich.

Die Problematik der Spenden von Unternehmen an Parteien wird seit vielen Jahren in der Bundesrepublik immer wieder diskutiert.
Die Partei DIE LINKE tritt für eine Neuregelung des Parteiengesetzes ein und fordert in diesem Zusammenhang, alle Spenden von Unternehmen an politische Parteien zu verbieten.

Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag ist davon auszugehen, dass aus nachvollziehbaren Gründen eine solche Änderung des Parteiengesetzes nicht auf der politischen Tagesordnung steht.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Finanzmarktkrise und deren Folgen schaffen hier keinen neuen gesetzlichen oder rechtlichen Rahmen zur Regelung der Annahme von Spenden von Unternehmen durch die Parteien. In den Rettungspaketen gibt es keine Regelungen der Art, dass insbesondere die von Ihnen angesprochenen Banken, wenn sie sich „unter den Rettungsschirm der Bundesregierung stellen“, nunmehr nicht an Parteien spenden dürften.

Einmal abgesehen davon, dass dies m.E. nicht ohne Gesetzesänderung des Parteiengesetzes geregelt werden könnte, verfügen die Unternehmen und Banken, die sich unter den „Rettungsschirm“ stellen, in der Regel über – wenn auch zu wenig – Eigenkapital, womit es kaum möglich wäre, nachzuweisen, dass Parteienspenden etwa nicht aus diesem Eigenkapital, sondern aus den Mitteln der Bundesregierung stammen.

Das von Ihnen angesprochene Problem kann, so meine Überzeugung, nur auf dem Wege einer gesetzlichen Neuregelung gelöst werden, für die außerparlamentarisch und im Bundestag neue demokratische Mehrheiten geschaffen werden müssen.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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