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Frage von Reinhard P. •

Frage an Uwe Küster von Reinhard P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Küster,

In der sogenannten CDU-Spendenaffäre in Hessen in den Jahren 1999/2000 stellte sich heraus, dass die CDU 20,8 Mill. DM auf schwarze Konten im Ausland transferiert hatte. Die Herkunft der Geldsummen bleibt trotz Bundestag-Untersuchungsausschuss bis heute unklar, was für mich persönlich eine Schande für den Rechtsstaat ist. Als Strafe kürzte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse wegen des falschen Rechenschaftsberichts die Zahlungen an die CDU um 41,3 Mill DM.

Meine Frage an Sie lautet:
Bis zu welchem Zeitpunkte erfolgte die Einstellung der Zahlungen in der genannten Höhe von 41,3 Mill. DM?
Wenn dies nicht geschah, welche Bewegründe liegen dafür vor?

Für eine baldige Rückantwort bedanke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
R. Peter

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Sehr geehrter Herr Peter,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese zum Anlass genommen, die hierfür zuständige Bundestagsverwaltung um eine Klärung des Sachverhaltes zu bitten. Sobald mir von dort eine Antwort vorliegt, werde ich Sie umgehend informieren. Bis dahin verbleibe ich

mit besten Grüßen

Dr. Uwe Küster

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Sehr geehrter Herr Peter,

Ihre Anfrage vom 3.2.2009 bezüglich der „CDU-Spendenaffäre in Hessen“ hatte ich zum Anlass genommen, die zuständige Bundestagverwaltung um eine Stellungnahme zu bitten. Diese liegt mir nunmehr vor. Der Einfachheit halber gebe ich Ihnen die Antwort des Direktors des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Joachim Stelzl, im Wortlaut wieder:

„Die an die CDU gerichtete Rückforderung gemäß Festsetzungsbescheid vom 15.2.2000 hatte zur Grundlage, dass der für diese Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung erforderliche Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 wegen nicht ausgewiesener in der Schweiz lagernder Vermögenswerte des CDU-Landesverbandes Hessen als wesentlich unrichtig und folglich als nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend rechtzeitig eingereicht anzusehen war. Daher hatte die CDU den Anspruch aus den so genannten Zuwendungsanteil der staatlichen Mittel in Höhe von ca. 41 Millionen DM beziehungsweise ca. 21 Millionen Euro für das Jahr 1999 verloren, und aufgrund der vorläufigen Festsetzung vom 1.12.1999 zunächst ausgezahlte Betrag musste im Rahmen der endgültigen Festsetzung zurückgefordert werden.

Nach der verwaltungsgerichtlichen Bestätigung des Rückforderungsbescheides (zuletzt Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4.2.2003 – das sich noch anschleißende verfassungsgerichtliche Verfahren hatte keine aufschiebende Wirkung) wurde mit der CDU und Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen eine Stundungs- und Tilgungsvereinbarung getroffen, wonach die Rückforderung bis zum 15.11.2007 zu tilgen war.

Im Herbst 2006 verständigte man sich in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Partei darauf, die noch ausstehenden Raten mit der zum 15.11.2006 fälligen Abschlagszahlung an die Partei zu verrechnen und damit die Rückzahlungsangelegenheit vorzeitig zum Abschluss zu bringen. Entsprechend ist zum 15.11.2006 verfahren worden.“

In der Hoffnung, Ihnen hiermit gedient zu haben, verbleibe ich

mit besten Grüßen

Dr. Uwe Küster